Kostenübernahme im Betrieb

Kostenübernahme im Betrieb 

Als Ersthelfer im Betrieb sind Sie über diesen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versichert. Somit kann der Erste-Hilfe-Kurs über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. Was Sie für die Kostenübernahme benötigen, können Sie im Folgenden durch die Eingabe Ihrer BG nachlesen.