Kostenübernahme im Betrieb
Als Ersthelfer im Betrieb sind Sie über diesen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versichert. Somit kann der Erste-Hilfe-Kurs über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. Was Sie für die Kostenübernahme benötigen, können Sie im Folgenden durch die Eingabe Ihrer BG nachlesen.
Ausfüllhilfe

Bitte tragen Sie alle erforderlichen Angaben ausschließlich im grün markierten Bereich ein. Achten Sie darauf, dass dieser vollständig ausgefüllt ist, da nur dann eine Anerkennung des Formulars möglich ist.
