Kostenübernahme im Betrieb
Als Ersthelfer im Betrieb sind Sie über diesen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versichert. Somit kann der Erste-Hilfe-Kurs über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden.
Betrieb | Informationen zu Anmeldung |
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BGW | Formular online auf der Webseite der BGW ausfüllen und ausgedruckt zum Kursbeginn in Original abgeben. Wichtig: keine handschriftlich Korrekturen! |
Unfallkasse | Bei Ihrer zuständigen Unfallkasse muss einen Gutschein oder eine Kostenübernahmebestätigung beantragt werden (kontaktaufnahme mit der Abteilung "Prävention"). Einige Unfallkassen fordern zusätzlich ein Formular an. Gutschein muss dann zu Kursbeginn abgegeben werden. Wichtig: Pro Teilnehmer ein eigenständiger Gutschein. Diese dürfen nicht kopiert werden! |
BGN | Formular online auf der Webseite der BGN ausfüllen und ausgedruckt zum Kursbeginn in Original abgeben. |
BG RCI, BG Vekehr, BGHW, BG HM, BG Bau, VBG, BG ETEM, SVLFG | BG Formular ausdrucken und ausfüllen. Dieses muss dann zu Kursbeginn in Original abgegeben werden. |